Von den zahlreichen Absagen von Veranstaltungen sind auch viele Leistungsspangenabnahmen in diesem Jahr betroffen. Das trifft vor allem Jugendliche des Jahrgangs 2002, die in diesem Jahr regulär die letzte Möglichkeit haben, die Leistungsspange zu erwerben. Eine Teilnahme ist manchmal aber nicht möglich.

Damit auch diese Jugendlichen die Chance erhalten, die höchste Auszeichnung der Deutschen Jugendfeuerwehr zu erreichen, hat der Deutsche Jugendfeuerwehrausschuss am 27.03.2020 einstimmig vereinbart, die Abnahmen im Jahr 2021 auch für den Jahrgang 2002 zu öffnen. Somit können alle, die 2020 die Leistungsspange erwerben wollten, aber nicht konnten, dieses in 2021 nachholen.

Auszug aus der offiziellen Wettbewerbsinfo der DJF für 2021:

LEISTUNGSSPANGE

Im Jahr 2021 können Mitglieder der Jugendfeuerwehr mit den Geburtsjahrgängen 2003-2006 die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr erwerben. Ausnahmsweise können aufgrund der „Coronakrise“ im Jahr 2020 auch Feuerwehrmitglieder des Geburtsjahrganges 2002 die Leistungsspange erwerben, sofern es ihnen im vergangenen Jahr nicht möglich war.

Voraussetzungen

Die Bewerber/-innen müssen am Tag der Leistungsbewertung bereits ein Jahr Mitglied der Jugendfeuerwehr sein. Maßgebend hierfür ist das Eintrittsdatum im Mitgliedsausweis.

Richtlinien

Für die Durchführung der Leistungsbewertung zum Erwerb der Leistungsspange sind die Richtlinien für den Erwerb der Leistungsspange, Stand 01.01.2016, gültig. Weiterhin sind die Erläuterungen zur bundeseinheitlichen Durchführung und Bewertung der Leistungsspangenabnahme der Deutschen Jugendfeuerwehr, Stand 01.01.2016, zu beachten und anzuwenden.

Füller

Im Jahr 2021 können Mitglieder der Jugendfeuerwehr mit Eintritt nach Ländergesetzgebung bis einschließlich Jahrgang 2003 als Füller an der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr teilnehmen.

Mitgliedsausweise

Mitgliedsausweise können nur bei der Deutschen Jugendfeuerwehr, Reinhardtstraße 25, 10117 Berlin, bestellt werden. Neben der Einhaltung der in den Richtlinien festgelegten Punkte wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass jedes Mitglied im Besitz des Original-Mitgliedsausweises der DJF mit Dienstsiegel der ausstellenden Stelle sein muss. Die einzelnen Jugendfeuerwehrwarte, die Veranstalter der Leistungsbewertungen und die Abnahmeberechtigten der DJF werden darauf hingewiesen, dies genauestens zu beachten.

Anmeldung der Veranstaltung

Die für 2021 vorgesehenen Veranstaltungen zur Leistungsbewertung müssen bis zum 31. Januar 2021 bei der DJF (dem VFA Wettbewerbe) gemeldet werden. Nähere Informationen hierzu gibt es beim jeweiligen Landesjugendfeuerwehrwart.